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Die APESA-Spielgeräte sind nach Norm EN 1176 geprüft. Als Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes sind Sie verpflichtet nur Geräte zu verwenden, welche nach dieser Norm geprüft wurden oder solche, wo eine Konformitätserklärung abgegeben wird. Dazu zählen:
- Kitas, Kindergärten, Schulen
- Überbauungen, Siedlungsbau
- Freizeitparks, Freizeitanlagen
- öffentlichen Spielplätze
- Indoorspielplätze, Fitnesscenter
- Hotels, Restaurants
Pflichten für Spielplatzbetreiber
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz
und Spielplatzgeräte den Normen entsprechen und regelmässige Kontrollen, Inspektionen
und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden.
Gründe für Unfälle an Spielplatzgeräten sind neben der Fehleinschätzung der Kinder in Bezug auf die
eigenen körperlichen Fähigkeiten oft der nicht vorhandene oder nicht funktionsfähige Fallschutz, die
ungünstige Gestaltung oder Aufstellung der Spielplatzgeräte, technischen Mängel, Vandalismus
oder Verschleiss.
Anforderungen
Die Anforderungen stellen fest, die das Kind vor Gefahren schützt, die es möglicherweise nicht
voraussehen kann, wenn es ein Gerät bestimmungsgemäss oder wie man es vernünftigerweise
von Kindern erwarten kann benutzt.
Für Spielplatzgeräte, die für Kinder im Alter unter 36 Monaten erreichbar sind, wurden besondere
Anforderungen in die Normen aufgenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Kinder unter
3 Jahren in Deutschland auch beim Spielen auf Spielplätzen beaufsichtig werden müssen. Auf ältere
Spielplatzgeräte treffen immer die Beschaffenheitsanforderungen aus den zur Zeit der Errichtung
gültigen Normen zu = Bestandschutz. Es gelten seit 1989 folgende Normen EN 1176 und EN 1177. Dies sind folgendermassen unterteilt:
DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
DIN EN 1176-1
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 1176-2
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
DIN EN 1176-3
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
DIN EN 1176-4
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
DIN EN 1176-5
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
DIN EN 1176-6
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
DIN EN 1176-7
Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
DIN EN 1176-10
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig
umschlossene Spielgeräte
DIN EN 1176-11
Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
DIN EN 1177 Stossdämpfende Spielplatzböden
Bestimmung der kritischen Fallhöhe
DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen
Anforderungen und Hinweise für die Flächensicherung, die Planung und den Betrieb
DIN SPEC 79161 Spielplatzprüfung
Qualifizierung von Spielplatzprüfern
Verantwortung auf dem Spielplatz
- Es ist in der Verantwortung des Spielplatzbetreibers, dass die Spielgeräte situationsbezogen
den Anderungen der Norm entsprechen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die
regelmässigen Kontrollen und Wartungen gemässe Verkehrssicherungspflicht durchgeführt
werden. - Der Hersteller der Spielplatzgeräte ist verpflichtet, die Spielgeräte, die er ausliefert nach dem
aktuellen Stand der Technik, welche zum Zeitpunkt der Auslieferung gültig sind herstellt.
Entsprechen die Spielgeräte nicht der Norm, liegt die Verantwortung beim Hersteller der
Spielgeräte. - Die Montage der Spielgeräte muss nach den Angaben der Norm EN 1176 erfolgen. Die
Montagefirmaa ist dafür verantwortlich, dass die Geräte normgerecht montiert, verankert,
die Sicherheitsabstände korrekt sind und der Fallschutz normkonform erstellt wurde. - Die Kontrollen der Spielgeräte auf einem Spielplatz werden von der Norm verschiedene
Kontrollroutinen gefordert, welche sich im Umfang und Häufigkeit in der Sie
durchgeführt werden sollen unterscheiden. Es wird dringend empfohlen, Aufzeichnungen
in schriftlicher Form mit Hilfe einer Checkliste über die regelmäßige Prüfung zu führen.
Sie könnenim Zweifelsfall als Nachweis für die regelmäßige Wartung dienen.
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