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Foto: dpa. In der Politik Matthias Fricke arbeitet seit bei der Volksstimme als Polizeireporter. Er wohnt in Magdeburg. Das Bundesjustizministerium arbeitet unter anderem an einem weiteren Gesetzentwurf, wonach Freier zu bestrafen sind, wenn sie wissentlich die Dienste einer Zwangsprostitution in Anspruch nehmen.
Das Bundesinnenministerium will Frauen, die bereit sind, ihre Peiniger anzuzeigen, einen Aufenthaltsstatus zusichern. Damit soll die Hürde genommen werden, sich an staatliche Stellen zu wenden. Der Gesetzentwurf: Bordelle benötigen eine Erlaubnis, statt wie bisher nur eine Gewerbeanmeldung. Dazu sind auch hygienische Vorgaben einzuhalten. Betreiber müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Vorbestrafte dürfen kein Bordell führen.
Entwürdigende Geschäftsmodelle wie "Flatrate-Sex" werden verboten. Prostituierte müssen alle zwölf Monate eine medizinische Beratung aufsuchen. Eine Untersuchung wird aber nicht zur Pflicht.
Die Beratung kann auch ein niedergelassener Arzt oder das Gesundheitsamt vornehmen, es muss kein Gynäkologe sein. Sie ermöglicht den Behörden Kontrollen. Wie diese aussehen und welche Sanktionen drohen, wird Ländersache sein. Das Mindestalter für Prostituierte wird nicht, wie ursprünglich geplant, von 18 auf 21 Jahre hochgesetzt.
Allerdings müssen Prostituierte unter 21 Jahren halbjährig zur medizinischen Beratung. Ihre Anmeldung gilt immer nur zwölf Monate.